Rauchmelder
Rauchmelder retten Leben
Rauchmelder im Wohnbereich (Haushalt-Rauchmelder) sind in der Schweiz bis heute wenig verbreitet, obschon deren Wert bei fachgerechtem Einsatz und Unterhalt zum Schutze von Personen und Sachwerten erheblich sein kann.
Einsatzgebiet
Haushalt-Rauchmelder können eingesetzt werden:
- im privaten Wohnbereich (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Ateliers)
- in Objekten ohne feste Stromversorgung (Hütten, Wohnwagen, Schiffe)
- in provisorisch genutzten Gebäuden
Auswahl
Bei der Auswahl eines Melders gibt eis einige Kriterien, auf die Sie achten sollten:
Rauchmelder
- nur Rauchmelder, die nach dem fotoelektrischen/optischen Prinzip arbeiten, einsetzen. Einige auf dem internationalen Markt erhältliche Haushalt-Rauchmelder arbeiten auch nach dem Ionisationsprinzip, das heisst mit einer radioaktiven Quelle
- Vorhandensein einer Batteriepräsenz Schutzeinrichtung, die verhindert, dass das Gerät ohne eingesetzte Batterie verschlossen werden kann
- eine integrierte Batterieüberwachung (akustische Meldung) warnt frühzeitig vor einem notwendigen Batteriewechsel
- die Lautstärke des Alarmes ist gut hörbar, mindestens 85 dBA/1m
- Einsatz-Temperaturbereich von 5 bis 40°C beachten
- ein Eingebauter Prüfknopf ermöglicht die Funktionsüberprüfung des Rauchmelders und des eingebauten Alarmgerätes
- die Funktionsbereitschaft des Melders wird über eine optische Betriebsanzeige bestätigt
- eine Alarmrückstellungsvorrichtung zum Abstellen des akustischen Alarmes sollte vorhanden sein
- Lieferumfang mit deutscher Bedienungsanleitung über Anwendung, Einbau und Montage
Einbau
Damit Haushalt-Rauchmelder im Brandfall möglichst gut ansprechen und alarmieren können, sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:
Der bei einem Brand entstehende Rauch wird durch die Brand-Thermik nach oben transportiert. Aus diesem Grund sind die Melder an der Decke am höchsten Punkt und im Abstand von mind. 50 cm von der Wand oder von Unterzügen entfernt zu montieren. Ein Melder soll nicht mehr als eine Raumfläche von 50m2 Überwachen.
In jedem Fall ist aber zu berücksichtigen, dass Melder nur alarmieren, wenn Rauch zu ihnen gelangt. Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht unter Putz, d. h. in Decken eingelassen, montiert werden. Gegenüber elektrischen Apparaten, Verstärkern, Fluoreszenzlampen usw. ist genügend Abstand einzuhalten, in der Regel genügen 50 cm. Zu Ein- und Austrittsöffnungen von Lüftungen muss eine Distanz von mind. 1m eingehalten werden.
Grundsätzlich sollen die Melder in Räumen montiert werden, die eine Gefahrenquelle beinhalten wie elektrische Apparate und Maschinen, Heizgeräte, Kerzen und Raucherwaren. Es empfiehlt sich mindestens Kinderzimmer und andere Schlafräume sowie deren Korridore/Fluchtwege mit Rauchmeldern auszurüsten. Vermeidung von Falschalarmen Haushalt-Rauchmelder können mit ihrer einfachen Auswertung echten Rauch nicht von Täuschungsgrössen unterscheiden wie Zigarettenrauch, Dampf, Staub, Insekten, temporäre Arbeiten mit Rauch- und Wärmeentwicklung. Zudem sind sie anfällig auf elektromagnetische Störeinflüsse. Aus diesem Grund sind Haushalt-Rauchmelder nicht an Stellen anzubringen, wo sie direkt mit Küchen- oder Cheminéerauch, Wasserdampf aus Badezimmern oder Abgasen von Autos und Motorrädern in Kontakt kommen.
Ebenfalls ist von einem Einsatz in offenen, ungeheizten Estrichen eher abzuraten, da durch Eindringen von Feuchtigkeit oder Insekten Falschalarme ausgelöst werden können.
Betrieb
Für die Bedienung und den Unterhalt ist eine einfache Zugänglichkeit sicherzustellen.
Haushalt-Rauchmelder übermitteln Brandalarme oder Störungsmeldungen nicht an externe Stellen, z. B. Feuermeldestellen. Aus diesem Grund müssen die Melder so platziert werden, dass das geräteeigene Alarmsignal von den gefährdeten und verantwortlichen Personen wahrgenommen werden kann.
Einmal monatlich und jeweils nach längerer Abwesenheit ist die Funktion mittels Testknopf zu überprüfen. Ein Test mittels offenem Feuer (Feuerzeug, Zündholz, brennende Zeitung) ist zu unterlassen. Je nach Verschmutzungsgrad, mindestens aber jährlich sollen der Melder und die direkte Umgebung mit dem Staubsauger gereinigt werden. Dabei darf der Melder nicht zerlegt werden. In der Regel jährlich ist die Batterie zu ersetzen. Vorteilhafterweise werden alkalische Batterien eingesetzt. Wiederaufladbare Batterien sind je nach Melderfabrikat nicht zugelassen. Ein Wechsel ist raschmöglichst vorzunehmen, wenn die akustische Signalisierung dazu auffordert.
Die allgemeine Sorgfaltspflicht gilt selbstverständlich auch für Räume, in denen Haushalt- Rauchmelder installiert sind. Jedermann hat mit Wärme, Elektrizität und anderen Energiearten, besonders mit Feuer und offenen Flammen, mit feuergefährlichen Stoffen und Waren vorsichtig umzugehen sowie Maschinen, Apparate und dergleichen so zu verwenden, dass Brände vermieden werden. Bei Brandausbruch ist nach dem Grundsatz zu handeln:
Alarmieren - Retten - Löschen (Feuerwehr Tel.- Nr. 118)
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