Gradierungen


Bei der freiwilligen Feuerwehr können engagierte Feuerwehrleute nicht mit Geld belohnt werden. Die einzige Anerkennung für Ihr Engagement sind Beförderungen, für die jeweils eine bestimmte Anzahl an Dienstjahren und/oder absolvierter Ausbildungen gefordert sind. Eine Beförderung erfolgt nicht zwangsläufig, sondern ist eine Art Belobigung. Führungskräfte erhalten ausserdem Gradierungen auf Grund der ihnen übertragenenen Aufgaben.


Feuerwehrfrau/mann,
jeder mit Eintritt in die Feuerwehr
Korporal,
absolvierter Gruppenführerkurs 1 und 1 Praxisjahr
oder 15 Dienstjahre ab Eintritt in die Feuerwehr ohne besondere Ausbildung
Wachtmeister,
absolvierter Gruppenführerkurs 2 und 1 Praxisjahr
oder Tätigkeit als Leiter einer Fachabteilung
Feldweibel,
absolvierte Offizierskurse 1+2
oder 10 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer
Leutnant,
abgeschlossene Einsatzleiterausbildung
Oberleutnant,
gewähler Kommandant-Stellvertreter
oder 5 Praxisjahre ab Einsatzleiterausbildung
oder 2 Dienstjahre als Instruktor
Hauptmann,
gewählter Kommandant
oder Kommandant-Stellvertreter des Stützpunktes
oder 7 Dienstjahre als Instruktor
oder 10 Jahre Kommandant-Stellvertreter
Major,
gewählter Kommandant des Stützpunktes
oder Landesfeuerwehr-Kommandanten-Stv.
oder 15 Dienstjahre als Instruktor
oder 15 Jahre Kommandant einer Ortfeuerwehr
Oberstleutnant,
Landesfeuerwehrkommandant


Gradierungsreglement der Feuerwehren im Fürstentum Liechtenstein [23 KB]