Gradierungen
Bei der freiwilligen Feuerwehr können engagierte Feuerwehrleute nicht mit Geld belohnt werden. Die einzige Anerkennung für Ihr Engagement sind Beförderungen, für die jeweils eine bestimmte Anzahl an Dienstjahren und/oder absolvierter Ausbildungen gefordert sind. Eine Beförderung erfolgt nicht zwangsläufig, sondern ist eine Art Belobigung. Führungskräfte erhalten ausserdem Gradierungen auf Grund der ihnen übertragenenen Aufgaben.
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Feuerwehrfrau/mann, jeder mit Eintritt in die Feuerwehr |
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Korporal, absolvierter Gruppenführerkurs 1 und 1 Praxisjahr oder 15 Dienstjahre ab Eintritt in die Feuerwehr ohne besondere Ausbildung |
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Wachtmeister, absolvierter Gruppenführerkurs 2 und 1 Praxisjahr oder Tätigkeit als Leiter einer Fachabteilung |
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Feldweibel, absolvierte Offizierskurse 1+2 oder 10 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer |
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Leutnant, abgeschlossene Einsatzleiterausbildung |
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Oberleutnant, gewähler Kommandant-Stellvertreter oder 5 Praxisjahre ab Einsatzleiterausbildung oder 2 Dienstjahre als Instruktor |
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Hauptmann, gewählter Kommandant oder Kommandant-Stellvertreter des Stützpunktes oder 7 Dienstjahre als Instruktor oder 10 Jahre Kommandant-Stellvertreter |
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Major, gewählter Kommandant des Stützpunktes oder Landesfeuerwehr-Kommandanten-Stv. oder 15 Dienstjahre als Instruktor oder 15 Jahre Kommandant einer Ortfeuerwehr |
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Oberstleutnant, Landesfeuerwehrkommandant |
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| Links zum Thema: |
| Gradierungsreglement der Feuerwehren im Fürstentum Liechtenstein [23 KB] |